Nationalpark

Nationalpark Hainich© Think GmbH, TLUBN

Nationalpark "Hainich": Blick von Norden über das Orlabachtal auf den Baumkronenpfad und die Thiemsburg. (Aufn. Think GmbH)

"Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.

Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen." (§ 24 Abs. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz)

Nationalparke werden in Thüringen durch Gesetz unter Schutz gestellt (§9 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz).

Der Hainich ist ein Höhenzug im Westen Thüringens im Städtedreieck von Eisenach, Bad Langensalza und Mühlhausen. Er ist mit 130 km2 Fläche das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet Deutschlands. Sein Südteil (75 km2) wurde am 31. Dezember 1997 als Nationalpark ausgewiesen. Im Schutz eines militärischen Sperrgebiets konnten sich hier jahrzehntelang Wälder mit der Buche als prägende Baumart entwickeln, wie sie von Natur aus in Mitteleuropa ohne Einfluss des Menschen großflächig auftreten würden. Mit rund 50 km2 weist der Nationalpark die größte nutzungsfreie Laubwaldfläche Deutschlands auf. Hier wird die Natur sich selbst überlassen.