Grünes Band
Grünes Band
© TLUBN, H. Wenzel
Nationales Naturmonument "Grünes Band Thüringen": Blick von Behrungen über das Naturschutzgebiet "In den Seeben" in Richtung Gleichberge. (Aufn. H. Wenzel)
"Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen." (§ 24 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz)
Nationale Naturmonumente (NNM) werden in Thüringen durch Gesetz unter Schutz gestellt. (§9 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz)
"Der Freistaat Thüringen hat das "Grüne Band Thüringen" im Dezember 2018 als Nationales Naturmonument unter Schutz gestellt. Auf einer Länge von 763 km - Thüringen hat mit Abstand den größten Anteil am Grünen Band Deutschland - wurde damit erstmals ein zusammenhängender Abschnitt des Grünen Bandes in Deutschland einheitlich geschützt.
Der Stiftung Naturschutz Thüringen, als größte Flächeneigentümerin - der Eigentumsanteil beträgt ca. 44 % - und erfahrene Akteurin am Grünen Band in Thüringen, wurde die Trägerschaft für dieses Schutzgebiet übertragen. Sie ist somit zuständig für die Erhaltung und Entwicklung dieses Schutzgebietes".
Der Schutz des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument dient gleichermaßen dem Biotopverbund wie auch der Erinnerungskultur. Mit ihm soll ein einzigartiges Zeugnis deutscher Geschichte erhalten und auch für zukünftige Generationen erlebbar gemacht werden.