Naturschutzgebiete

NSG Dreba-Plothener Teichgebiet© TLUBN, H.Wenzel

NSG "Dreba-Plothener Teichgebiet" (Saale-Orla-Kreis): Renaturierte ehemalige Gülle-Absetzbecken bei Volkmannsdorf im südwestlichen Teil des NSG. (Aufn. H. Wenzel)

Die wohl bekannteste Kategorie unter den Schutzgebieten ist das Naturschutzgebiet (NSG). Naturschutzgebiete gehören zu den am strengsten geschützten Landschaftsteilen in Thüringen.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert in § 23 unter anderem die Zielsetzung:

„Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.“

Zuständig für die Ausweisung von NSG und die Befreiung von ihren Verboten ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Naturschutzbehörde. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen und Zustimmungen, die die Verordnungen vorsehen, sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Die unteren Naturschutzbehörden sind auch zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Naturschutzgebieten.