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In Thü­rin­gen kön­nen Sie fol­gen­de Tier­arten mel­den: Bi­ber, Feld­hamster, Feu­ersa­la­mander, Hirschkä­fer, Kreuzot­ter, Laub­frosch und Weinberg­schnecke. Au­ßer­dem be­steht die Mög­lich­keit, Um­weltbe­ein­trächti­gun­gen, z.B. im Wald ille­gal ent­sorg­ten Müll zu mel­den. Auch Hochwas­ser­mar­ken, die an Bau­wer­ken an­ge­bracht wur­den, kön­nen ge­mel­det wer­den.

  • Bi­bermeldungen wer­den an das Kompe­tenzzentrum Wolf/ Bi­ber/ Luchs beim Thü­rin­ger Mi­nis­teri­um für Umwelt, Energie und Na­tur­schutz übermit­telt. Alle an­de­ren Ar­tenmel­dungen er­hal­ten die Fachleute der Ab­tei­lung Na­tur­schutz des Thü­rin­ger Landes­am­tes für Umwelt, Bergbau und Na­tur­schutz (TLUBN). Die Mel­dungen kön­nen Auf­schluss über Häu­fig­keit, räumli­che Ver­tei­lung, aber auch über jah­res­zeit­liche Ver­schie­bungen im Kon­text des Kli­ma­wandels ge­ben. 
  • Meldungen von Umweltbe­ein­trächti­gungen er­hal­ten die Umweltbe­hör­den der Landkreise und kreisfreien Städte, wel­che die­se ggf. an die zu­ständi­gen Be­hör­den wei­ter­lei­ten. Die­se sind auch zu­ständig für die Fra­gen der Ab­fallabla­ge­run­gen an öf­fent­lich zu­gängli­chen Be­rei­chen wie Wald oder Ge­wässer. Der Ge­wässerunterhal­tungspflichti­ge wird erst zu­ständig, wenn durch den Müll ein maßge­bli­ches Ab­flusshin­der­nis ent­steht. 
  • Meldungen zu Hochwassermarken er­hält das Re­ferat Hyd­ro­logi­scher Landes­dienst, Hochwassernachrich­ten­zentrale des TLUBN. Da­mit ver­bunden sind Er­kenntnis­se über Hochwasse­rer­eig­nis­se im his­tori­schen Kon­text.

Fotos und Videos helfen den Bearbeitern bei der Verifizierung Ihrer Meldungen. Deshalb muss mindestens eine Mediendatei übermittelt werden - maximal vier sind möglich. Achten Sie darauf, dass die Aufnahmen möglichst scharf und gut belichtet sind. Insbesondere bei Umweltbeeinträchtigungen ist es hilfreich, wenn neben einer Nahaufnahme der Ablagerung auch eine Abbildung hochgeladen wird, die das räumliche Umfeld abbildet. Das erleichtert das Auffinden vor Ort.

Ihre zusätzlichen Bemerkungen zum Fundort helfen beim Verorten der gemeldeten Tiere, Hochwassermarken und Umweltbeeinträchtigungen. Weitere Beschreibungen geben zusätzlich Aufschluss über Art und Umfang Ihres Fundes. Insbesondere bei Umweltbeeinträchtigungen sind Hinweise wie "etwa 20 Meter südlich des Waldweges" zusätzlich zu den übermittelten Koordinaten ein hilfreicher Hinweis zum Auffinden von Ablagerungen.

Mitunter sind nicht (sofort) genügend Satelliten vorhanden, um einen hinreichend genauen Standort zu ermitteln. Meist pendelt sich das in kurzer Zeit ein. Dennoch ist es sinnvoll, den vom Gerät angezeigten Standort mit dem tatsächlichen Fundort abzugleichen. Tippen Sie hierfür in der Karte auf den tatsächlichen Fundort, um die Koordinaten zu korrigieren. Insbesondere für das Auffinden vom Umweltbeeinträchtigungen durch die kommunalen Umweltbehörden sind genaue Fundortkoordinaten wichtig.

Wenn Sie Meldungen zu einem späteren Zeitpunkt bzw. von einem anderen Ort als dem Fundort absetzen und die Fotos aus der Galerie hochladen, sollten Sie die Koordinaten unbedingt überprüfen und ggf. korrigieren, damit Sie nicht versehentlich die Koordinaten beispielsweise von Ihrem Wohnort übermitteln. Es werden immer die Koordinaten des Standorts übermittelt, an dem Sie sich befinden, wenn Sie eine neue Meldung anlegen - es sein denn, Sie korrigieren den Fundort in der Karte händisch.

Für ein einwandfreies Funktionieren der App sind die mobilen Daten unerlässlich, weil Hintergrundkarten und aktuelle Daten online geladen werden.

Bei ausgeschaltetem GPS-Signal werden Sie aufgefordert, das GPS zu aktivieren (empfohlen). Sie können GPS auch ablehnen. Dann wird ein Standard-Standort für das Bundesland oder der letzte aktive Standort angezeigt und nicht der tatsächliche. Die Daten zu Pegelständen, Luftqualität, Waldbrandgefahr sowie die Klimadaten auf der Startseite sind dann nicht standortbezogen, sondern beziehen sich auf den Standard-Standort. Beim Melden müssen Sie die Fundorte in der Karte händisch korrigieren.

Die Statusmeldungen geben Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung.

  • unbearbeitet: Ihre Meldung ist eingegangen, wurde aber noch nicht angesehen.
  • in Bearbeitung: Ein Mitarbeiter hat die Meldung zur Kenntnis und in Bearbeitung genommen.
  • Abgabe an andere Behörde: Zuständigkeitshalber wurde Ihre Meldung an eine andere Behörde abgegeben.
  • bereits gemeldet: Der Gegenstand Ihrer Meldung ist der zuständigen Stelle bereits bekannt. Die Meldung kann über diese App erfolgt sein, aber auch über einen anderen Verbreitungsweg.
  • abgeschlossen/plausibilisiert: ... bedeutet bei Artenmeldungen, dass das Tier anhand der übermittelten Mediendateien als die genannte Meldeart identifiziert wurde. Bei Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen heißt das, dass die Umweltbeeinträchtigung vorgefunden und beräumt wurde.
  • abgeschlossen/Falschmeldung: ... bedeutet bei Artenmeldungen, dass das Tier anhand der übermittelten Mediendateien als eine andere als die genannte Meldeart identifiziert wurde oder beispielsweise auf Grund schlechter Bildqualität nicht identifiziert werden konnte. Bei Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen heißt das, dass die Umweltbeeinträchtigung unter den übermittelten Standortangaben nicht vorgefunden werden konnte oder es sich um keine Umweltbeeinträchtigung handelt, etwa bei Meldungen über Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen und dgl. Meldungen außerhalb Thüringens werden ebenfalls als Falschmeldungen gekennzeichnet.

Das TLUBN stellt Bürgern mit der App "Meine Umwelt" ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung, um Umweltbeeinträchtigungen unkompliziert zu melden. Die Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte können zudem kostenfrei eine Software zur Verwaltung der Meldungen nutzen. Nicht alle Kreise nutzen diese Software, z.B. weil sie eigene Meldesysteme verwenden. Diese Kreise bekommen die Meldungen durch das TLUBN als PDF-Datei zugestellt. In diesem Fall endet der Workflow mit dem Status „Abgabe an andere Behörde“. Kreise hingegen, die die Verwaltungssoftware selbst aktiv nutzen, können jederzeit den Bearbeitungsstatus aktualisieren, so dass dieser im Normalfall am Ende auf "abgeschlossen/plausibilisiert" stehen wird.

Die Beseitigung der Umwelt­beeinträchtigungen liegt in der Verantwortung der Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Nachdem die zuständige Behörde Kenntnis über Um­welt­be­ein­träch­ti­gun­gen erhalten hat, wird sie Meldungen entsprechend der personellen Kapazitäten nach Größenordnung und Umweltgefährdung abarbeiten. Dabei spielen ggf. auch der Anfahrtsweg und eine Routenplanung, welche mehrere Ablagerungen berücksichtigen, eine Rolle. Sollten insbesondere größere Ablagerungen nach längerer Zeit nicht beseitigt worden sein, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung.

Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Meldefunktion um keinen allgemeinen Mängelmelder handelt, sondern nur Umweltbeeinträchtigungen gemeldet werden sollen. So ist diese App nicht dafür gedacht, defekte Straßenlaternen, Schlaglöcher und dergleichen zu melden. Wenden Sie sich in derartigen Fällen bitte an die dafür zuständigen Behörden, z.B. an das Bau- oder Ordnungsamt.

Dem Umweltgedanken folgend, bitten wir Sie auch zu überlegen, ob Sie geringfügige Verschmutzungen melden. Stehen ökonomischer und ökologischer Aufwand für die Abholung in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen? Kann man kleinere Mengen Müll ggf. selbst beseitigen?

Im Kartenteil kann man die Meldungen einsehen. Dabei können die einzelnen Meldungsgegenstände (Tierart, Umweltbeeinträchtigung, Hochwassermarke) ebenenweise ausgewählt werden. Angezeigt werden die Meldungen der vergangenen 48 Monate. Nicht angezeigt werden unbearbeitete Meldungen und Falschmeldungen.