Biosphärenreservate
Biosphärenreservate
© TLUBN, H. Wenzel
Biosphärenreservat "Rhön": Orchidenreicher Kalk-Halbtrockenrasen, hier mit Stattlichem Knabenkraut, auf der Neubergshut bei Wiesenthal (Wartburgkreis)
In Biosphärenreservaten werden beispielhafte Konzepte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Ein Biosphärenreservat ist eine Modellregion für eine nachhaltige Entwicklung.
Jedes Biosphärenreservat ist ein Großschutzgebiet mit einer Schutzfunktion, einer Entwicklungsfunktion und einer Forschungs- und Bildungsfunktion.
Die Biosphärenreservate werden in drei Zonen eingeteilt, eine dem Prozessschutz gewidmete, streng geschützte Kernzone, eine Pflegezone mit extensiver Nutzung und Entwicklungszone, in der Nutzungs- und Wirtschaftsformen natur- und sozialverträglich praktiziert werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert in § 25 unter anderem die Zielsetzung: „Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
- großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
- in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
- vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
- beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von den Naturgütern besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“
Biosphärenreservate werden vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz als oberster Naturschutzbehörde ausgewiesen. Die weiteren Zuständigkeiten sind in der jeweiligen Verordnung geregelt.